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   FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 4 K 4264/11   

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FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 4 K 4264/11 (https://dejure.org/2014,51140)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.2014 - 4 K 4264/11 (https://dejure.org/2014,51140)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 4 K 4264/11 (https://dejure.org/2014,51140)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 AO, § 1 Abs 1 EStG 2009, § 19 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 2 Abs 1 LStDV 1990, § 34c Abs 5 EStG 2009
    Unbeschränkte Steuerpflicht und Einkommensbesteuerung eines bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers - Inländischer Wohnsitz - Arbeitslohn von dritter Seite - Nichtanwendung des sog. Auslandstätigkeitserlasses verfassungsgemäß

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Einkommensteuer 2009

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterwerfung von Zahlungen der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit unter den Progressionsvorbehalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beibehaltung der inländischen Wohnung bei Versetzung in das Ausland Arbeitslohn von Dritter Seite Ermessensreduzierung auf Null bei Vorliegen der Voraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung Beschränkung der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beibehaltung der inländischen Wohnung bei Versetzung in das Ausland - Arbeitslohn von Dritter Seite - Ermessensreduzierung auf Null bei Vorliegen der Voraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) - gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung - Beschränkung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 928
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • FG Berlin, 02.02.2005 - 6 K 6382/03

    Besteuerungsrecht für Gehaltszuschüsse der GTZ an im Ausland tätige Berater

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 4 K 4264/11
    Es sei auch auf das Urteil des FG Berlin vom 02. Februar 2005 (Az.: 6 K 6382/03) hinzuweisen.

    b) Zudem stellen nach der Überzeugung des Senats auch die von der C... GmbH/E... im Streitjahr gezahlten Beträge Arbeitslohn aus dem mit einem ausländischen Arbeitgeber bestehenden Arbeitsverhältnis dar - ohne dass eine arbeitsrechtliche Beziehung zur C... GmbH/E... begründet worden ist (so schon das FG Berlin, Urteil vom 02. Februar 2005 6 K 6382/03, EFG 2005, 1946 in einem vergleichbaren Fall).

    Entscheidend ist, ob die Zuwendung des Dritten ihrem Grunde nach im weitesten Sinne im Dienstverhältnis oder Arbeitsverhältnis wurzelt und nicht aufgrund eines anderen Rechtsgrundes gewährt wird (FG Berlin, Urteil vom 02. Februar 2005 6 K 6382/03, EFG 2005, 1946).

  • BFH, 17.05.1995 - I R 8/94

    Zum Wohnsitz eines in das Ausland versetzten Arbeitnehmers

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 4 K 4264/11
    Dabei kann nach ständiger und zutreffender BFH-Rechtsprechung in der Regel davon ausgegangen werden, dass ein Ehepartner die Wohnung, in der seine Familie wohnt, auch benutzen und daher dort einen Wohnsitz haben wird (BFH-Urteile vom 28. August 1968 I 254/65, BStBl II 1968, 818; vom 06. Februar 1985 I R 23/82, BStBl II 1985, 331; vom 17. Mai 1995 I R 8/94, BStBl II 1996, 2).

    Die gleiche Vermutung gilt, wenn ein vom Inland ins Ausland versetzter Steuerpflichtiger eine Wohnung im Inland beibehält, deren Benutzung ihm jederzeit möglich ist und die dergestalt ausgestattet ist, dass sie jederzeit als Bleibe dienen kann (BFH-Urteil vom 17. Mai 1995 I R 8/94, BStBl II 1996, 2).

    Ist in diesem Sinne der Nachweis des Gegenteils erbracht, so kann das Verbleiben der Wohnung im Inland einen Wohnsitz eines versetzten Steuerpflichtigen nicht begründen (vgl. zum Ganzen: BFH-Urteil vom 17. Mai 1995 I R 8/94, BStBl II 1996, 2).

  • FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf einer Billigkeitsmaßnahme:

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 4 K 4264/11
    Dieser stellt eine Verwaltungsanweisung dar, durch welche die Finanzverwaltung ihr Ermessen gebunden hat; soweit daher die Voraussetzungen des ATE vorliegen, kann der Steuerpflichtige auf den Erlass der Billigkeitsmaßnahme vertrauen ("Ermessensreduzierung auf Null"; vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23. Dezember 2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643; Prokisch in Kirchhof/Söhn, EStG, § 34c Rn. E10 m. w. N.).

    Damit können die Finanzgerichte die Verwaltungsbehörden nicht zwingen, eine Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, bei dem objektive Zweifel bestehen und bei dem die Behörde ohne Willkür von der Anwendung der Anweisung Abstand nahm (BFH-Urteile vom 26. Januar 1968 VI R 224/66, BStBl II 1968, 362; vom 05. Oktober 1977 I R 250/75, BStBl II 1978, 50; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23. Dezember 2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643); eine erweiternde oder analoge Anwendung des ATE kommt nicht in Betracht (Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05. Mai 1998 2 K 183/96, juris; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23. Dezember 2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643 ).

  • BFH, 08.12.2010 - I B 98/10

    Personelle Reichweite des Auslandstätigkeitserlasses

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 4 K 4264/11
    Dies hat der BFH in seinem Beschluss vom 08. Dezember 2010 (Az.: I B 98/10, BFH/NV 2011, 596) zutreffend geklärt.

    Hierzu ist ergänzend auszuführen, dass der ATE, soweit er die Möglichkeit eines Erlasses von Einkommensteuer schafft, in erster Linie der Förderung der deutschen Exportwirtschaft dient (Beschluss vom 08. Dezember 2010 I B 98/10, BFH/NV 2011, 596, m. w. N.).

  • FG Niedersachsen, 28.05.1997 - IX 173/94

    Zu den Anforderungen an einen Wohnsitz i.S.d.§ 8 der Abgabenordnung (AO) bzw. an

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 4 K 4264/11
    Demgemäß soll es für die eigene Nutzung einer Wohnung i. S. des § 8 AO nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Niedersächsischen FG nicht genügen, dass die volljährige Tochter des Steuerpflichtigen die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken ständig nutzt und der Steuerpflichtige die Wohnung nur bei seinen gelegentlichen Inlandsaufenthalten als Unterkunftsmöglichkeit heranzieht (Niedersächsisches FG, Urteil vom 28. Mai 1997 IX 173/94, Entscheidungen der FG [EFG) 1997, 1150).

    Die gelegentlichen Besuche durch den Kläger und seine Familie in 2007 und 2008 ändern an der Wohnsitzaufgabe unter Berücksichtigung der insoweit zutreffenden Ausführungen des Niedersächsischen FG in dessen Urteil vom 28. Mai 1997 (Az.: IX 173/94, EFG 1997, 1150) nichts.

  • BFH, 19.03.1997 - I R 69/96

    Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Auslandstätigkeit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 4 K 4264/11
    Ebenso wenig ist es erforderlich, dass der Steuerpflichtige sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr in der Wohnung aufhält (BFH-Urteil vom 19. März 1997 I R 69/96, BStBl II 1997, 447).

    Sie müssen nur nach der Lebenserfahrung den Schluss erlauben, dass der Steuerpflichtige die Wohnung hält, um sie als solche zu nutzen (BFH-Urteil vom 19. März 1997 I R 69/96, BStBl II 1997, 447).

  • FG Niedersachsen, 23.09.1998 - XII 397/93

    Steuerrechtliche Behandlung von Zahlungen aufgrund einer im Ausland ausgeübten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 4 K 4264/11
    Dies gelte auch für das Urteil des Niedersächsischen FG vom 23. September 1998 (Az.: XII 397/93).

    So habe das Niedersächsische FG in seinem Urteil vom 23. September 1998 (Az.: XII 397/93), das einen vergleichbaren Fall behandelt habe, ausgeführt, dass die Zuschüsse der C... GmbH als im Rahmen eines Dienstverhältnisses von einem Dritten für eine Arbeitsleistung gezahlter Arbeitslohn i. S. § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG anzusehen seien.

  • BFH, 10.04.2013 - I R 50/12

    Standby-Zimmer eines Piloten - Wohnsitz im Inland

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 4 K 4264/11
    Demgemäß ist es auch für das Vorliegen eines Wohnsitzes im Inland ohne Bedeutung, ob dieser den Mittelpunkt der Lebensinteressen der betreffenden Person bildet (BFH-Urteile vom 28. Januar 2004 I R 56/02, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2004, 917; vom 10. April 2013 I R 50/12, BFH/NV 2013, 1909).

    In dieser zur objektiven Eignung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz (ständige und zutreffende BFH-Rechtsprechung, siehe BFH-Urteile vom 26. Februar 1986 II R 200/82, BFH/NV 1987, 301; vom 22. April 1994 III R 22/92, BStBl II 1994, 887; vom 23. November 2000 VI R 107/99, BStBl II 2001, 294; vom 10. April 2013 I R 50/12, BFH/NV 2013, 1909).

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 1779/10

    Dauer der Wirksamkeit von Kindergeldfestsetzungen - Wegfall des Anspruchs auf

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 4 K 4264/11
    Ist objektiv zweifelhaft, ob ein bestimmter Fall unter die Verwaltungsanweisung fällt, so ist es Sache der Verwaltungsbehörden zu entscheiden, ob die Regelung anzuwenden ist oder nicht (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 I R 68/98, BFH/NV 2000, 891; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Januar 2013 4 K 1779/10, EFG 2013, 1555).
  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 4 K 4264/11
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluss vom 19. April 1978 (Az.: 2 BvL 2/75, BStBl II 1978, 548) diese Vorschrift (damals: § 34c Abs. 3 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des KStG vom 05. Oktober 1956, Bundesgesetzblatt I 1956, 781) für verfassungsmäßig erachtet.
  • BFH, 26.01.1968 - VI R 224/66

    Bedeutung von Verwaltungsanweisungen - Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens -

  • BFH, 21.10.1999 - I R 68/98

    Auslegung von Verwaltungsanweisungen zur Ermittlung von Teilwerten von

  • BFH, 05.10.1977 - I R 250/75

    Freistellung nach DBA-Liberia von Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit an

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.1998 - 2 K 183/96
  • BFH, 24.10.1997 - VI R 23/94

    Lohnsteuerabzug bei Trinkgeldern

  • FG Köln, 22.03.2001 - 7 K 1709/99

    Steuerfreiheit von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für eine Tätigkeit in

  • BFH, 26.02.1986 - II R 200/82

    Umschreibung des steuerrechtlichen Wohnbegriffs

  • BFH, 06.02.1985 - I R 23/82

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Wohnsitz in Dänemark

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

  • BFH, 22.04.1994 - III R 22/92

    Ausbildungsfreibetrag für ausländisches Kind

  • BFH, 28.01.2004 - I R 56/02

    Inländischer Zweitwohnsitz - unbeschränkte Steuerpflicht

  • BFH, 28.08.1968 - I 254/65

    Erlöschen einer unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder

  • BFH, 18.12.2008 - V R 38/06

    Annahme eines Leistungsaustausches bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen -

  • FG Köln, 22.03.2018 - 7 K 585/15

    Unterwerfen der Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit unter die

    Ist objektiv zweifelhaft, ob ein bestimmter Fall unter die Verwaltungsanweisung fällt, so ist es Sache der Verwaltungsbehörden zu entscheiden, ob die Regelung anzuwenden ist oder nicht; diesen steht es frei, im Zweifelsfall von der Anwendung des Erlasses abzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 21.10.1999 I R 68/98, BFH/NV 2000, 891; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2014 4 K 4264/11, EFG 2015, 928; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.1.2013 4 K 1779/10, EFG 2013, 1555).

    Somit können die Finanzgerichte die Verwaltungsbehörden nicht zwingen, eine Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, bei dem objektive Zweifel an seiner "Tatbestandsmäßigkeit" bestehen und bei dem die Behörde ohne Willkür von der Anwendung der Anweisung Abstand nahm (BFH-Urteile vom 26.1.1968 VI R 224/66, BStBl II 1968, 362; vom 5.10.1977 I R 250/75, BStBl II 1978, 50; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2014 4 K 4264/11, EFG 2015, 928; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23.12.2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643).

    Eine erweiternde oder analoge Anwendung des ATE kommt nicht in Betracht (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2014 4 K 4264/11, EFG 2015, 928; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23.12.2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643).

  • FG Hessen, 05.07.2018 - 6 V 2290/17

    Art. 3 GG, § 1 Abs. 1 EStG, § 34c Abs. 5 EStG, § 18 Pauschalisierungsgesetz EStG,

    Dieser stellt eine Verwaltungsanweisung dar, durch welche die Finanzverwaltung ihr Ermessen gebunden hat; soweit daher die Voraussetzungen des ATE vorliegen, kann der Steuerpflichtige auf den Erlass der Billigkeitsmaßnahme vertrauen ("Ermessensreduzierung auf Null"; vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2014, 4 K 4264/11, EFG 2015, 928, rkr. sowie Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23.12.2013, 3 V 101/12, EFG 2014, 643).

    Damit können die Finanzgerichte die Verwaltungsbehörden nicht zwingen, eine Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, bei dem objektive Zweifel bestehen und bei dem die Behörde ohne Willkür von der Anwendung der Anweisung Abstand nahm (BFH-Urteile vom 26.01.1968 VI R 224/66, BStBl. II 1968, 362 und vom 05.10.1977 I R 250/75, BStBl. II 1978, 50; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23.12.2013, 3 V 101/12, EFG 2014, 643); eine erweiternde oder analoge Anwendung des ATE kommt - entgegen der Auffassung des Antragstellers - nicht in Betracht (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2014, 4 K 4264/11, EFG 2015, 928, rkr. sowie Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05.05.1998, 2 K 183/96, juris und Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23.12.2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643).

  • FG Thüringen, 10.02.2021 - 1 V 364/20

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheids mangels

    Danach hat ein Steuerpflichtiger einen Anspruch auf Erlass der Steuer, wenn die Voraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses erfüllt sind (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.12.2014, 4 K 4264/11, EFG 2015, 928, Schleswig-Holsteinisches FG, Beschl. v. 23.12.2013, 3 V 101/12, EFG 2014, 643; Hessisches FG, Beschl. v. 05.07.2018 6 V 2290/17, DStRE 2019, 1072 Rz. 23, Kaminski/Strunk in Korn, EStG, § 34c EStG Rz. 57 - Oktober 2010).

    Eine erweiternde oder analoge Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses kommt nicht in Betracht (FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.12.2014, 4 K 4264/11, EFG 2015, 928, rkr.

  • FG Bremen, 15.09.2022 - 1 K 74/20

    Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Einkünften aus nichtselbstständiger

    Sei objektiv zweifelhaft, ob ein bestimmter Fall unter die Verwaltungsanweisung falle, so sei es Sache der Verwaltungsbehörden, zu entscheiden, ob die Regelung anzuwenden sei oder nicht; diesen stehe es frei, im Zweifelsfall von der Anwendung des Erlasses abzusehen (FG Köln vom 22. März 2018 7 K 585/15, EFG 2018, 1748 ; FG Berlin-Brandenburg vom 13. September 2014, 4 K 4264/11, EFG 2015, 928).

    Eine solche erweiternde Auslegung ist ausgeschlossen (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Oktober 2021 I B 18/21, BFH/NV 2022, 323 ; Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg 4 K 4264/11, EFG 2015, 928 m.w.N.; Beschluss des Thüringer Finanzgerichts vom 10. Februar 2021 1 V 364/20, EFG 2021, 855 ; Urteil des FG Köln vom 19. Juni 2020 15 K 906/18, EFG 2020, 1621 ).

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